Um eine ganzheitliche Entwicklung des Kindes zu fördern und die Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehung zu unterstützen, ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindergarten unerlässlich. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres Elternvertreter und deren Stellvertreter. Der Elternbeirat trägt durch seine beratende Funktion Mitverantwortung für die Aufgaben im Kindergarten.
Mithilfe bei der Martinsfeier, Plätzchen backen am Nachmittag, Eltern verkaufen Plätzchen und andere leckere Sachen nach dem Familiengottesdienst, Planung eines Wandertages und Mitverantwortung bei unserem Sommerfest.
"Bei allen anerkannten Kindergärten muss ein Elternbeirat eingerichtet werden, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert." (Bayer. Kindergartengesetz, Artikel 14)
Der Elternbeirat trägt durch seine beratende Funktion Mitverantwortung für die Aufgaben im Kindergarten.
Gemeinsame Feste und Aktivitäten mit Eltern und Kindern bereichern den Kindergartenalltag. Darüber hinaus werden wichtige Informationen und Begebenheiten für die Eltern im Kindergarten ausgehängt.
Der Elternbeirat bestimmt in Absprache mit der Leitung über die von ihm erworbenen finanziellen Mitteln bei Festen und Veranstaltungen und hat ein eigenes Elternbeiratskonto.
siehe Infowand Kita